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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Name und Anschrift des Unternehmens:

Stadtmarketing Ibbenbüren GmbH
Oststr. 28
49477 Ibbenbüren

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
https://www.toeddenland-radweg.de

Einleitung

Wir sind bestrebt, unsere Website in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Kontinuierliche Optimierung

Die Barrierefreiheit dieser Website ist Bestandteil des laufenden Entwicklungsprozesses. Festgestellte Defizite und Mängel werden kontinuierlich im Rahmen eines schrittweisen Verbesserungsprozesses behoben. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es vorübergehend Barrieren gibt – die Weiterentwicklung erfordert regelmäßige Anpassungen der Programmierung, die Zeit beanspruchen können.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind begründet nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
  • Videos: Einige unserer eingebetteten Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel. Wir bemühen uns, in Zukunft alle Videos mit Untertiteln zu versehen.
  • Bilder ohne Alternativtext: Einige Bilder auf der Website haben keinen Alternativtext. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.
  • Formulare differenzieren nicht zwischen einzelnen Formularfeldern in ihrer Fehlermeldung. Screenreader lesen diese beim Erscheinen nicht automatisch vor.
  • Der Inhalt einiger Grafiken ist nicht in Textform erklärt.

Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit

Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden.
Dazu gehören:

  • Komplexe interaktive Anwendungen: Bestimmte interaktive Anwendungen und spezielle Funktionen auf unserer Website erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, um sie vollständig barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen kontinuierlich Möglichkeiten zur Verbesserung, können jedoch aufgrund der hohen Kosten nicht alle Barrieren sofort beseitigen.
  • Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.

Barrieren melden, Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gern bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind.

Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:

  • E-Mail: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Postanschrift: Stichwort "Barrieren melden", 
    Stadtmarketing Ibbenbüren GmbH
    Oststr. 28
    49477 Ibbenbüren

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

Bei der Durchsetzungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Durchsetzungsstelle möglich. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.

Adresse der Durchsetzungsstelle:

Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen
Durchsetzungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 855-3451
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Webseite: https://www.msb.nrw

Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:  https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Datum der Erstellung bzw. Aktualisierung dieser Erklärung

Letztes Update dieses Dokuments erfolgte am 01.06.2025.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die Barrieren Melden Funktionalität, wie sie in diesem Dokument aufgeführt sind.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

  • Schon gewusst?

    Seit dem 17. Jahrhundert zogen die Tödden als reisende Händler durch das Land. Zunächst brachten sie Leinen, später auch Kurz- und Eisenwaren „an den Mann“.

  • Schon gewusst?

    Mit einer eigenen „Geheimsprache“ waren die Tödden in der Lage, untereinander Vereinbarungen zu treffen, die für Außenstehende unverständlich blieben.

  • Schon gewusst?

    Der Begriff „Tödden“ bedeutet übersetzt „Kaufmann“.

  • Schon gewusst?

    Frauen waren am Wanderhandel nicht beteiligt.

  • Schon gewusst?

    Die Geheimsprache der Tödden ist mit dem Ende des Töddenhandels verschwunden.

  • Schon gewusst?

    Der „typische Tödde“ trug Kniebundhose, dazu einen langen Mantel mit Silberknöpfen und einen breitkrempigen Hut.

  • Schon gewusst?

    Die aus der Region stammende Textilkaufhauskette C&A und die ehemaligen Modehäuser der Hettlage-Gruppe haben ihre Wurzeln bei den Tödden.

  • Schon gewusst?

    Die wichtigsten Handelsrouten der Tödden führten zunächst in die Niederlande.

  • Schon gewusst?

    In der Blütezeit des Töddenhandels im 18. Jahrhundert pflegten sie Wirtschaftsbeziehungen bis nach England und ins Baltikum.

  • Schon gewusst?

    Mehrspännige Pferdewagen waren das wichtigste Transportmittel der Tödden im Fernverkehr. Eilbestellungen konnten auch per Postkutsche verschickt werden.

  • Schon gewusst?

    In den Niederlanden waren von Pferden gezogene Flussschiffe und seegängige Fährschiffe die idealen Verkehrsmittel der Tödden.

  • Schon gewusst?

    Wichtigstes Handelsgut der Tödden war das Westfälische Leinen.

  • Schon gewusst?

    Die Tödden waren spezialisiert auf den Hausierhandel in abgelegenen ländlichen Regionen, wo man sonst wenige Einkaufsmöglichkeiten hatte.

  • Schon gewusst?

    Das Handelssystem der Tödden war arbeitsteilig aufgebaut. Großkaufleute organisierten Einkauf und Transport und Wanderhändler den Absatz an der Haustür.

  • Schon gewusst?

    Erst nach langjähriger Kaufmannschaft in der Fremde konnten die Tödden eine Familie gründen, die sie aber nur selten sahen.

  • Schon gewusst?

    Erst wenn der Verdienst für den Ruhestand reichte, gaben die Tödden ihre rastlosen Handelsreisen auf.

  • Schon gewusst?

    Die Tödden stammten aus der Landbevölkerung. Ihre Häuser sahen zunächst aus wie die üblichen Bauernhäuser aus Fachwerk.

  • Schon gewusst?

    In der Zeit um 1800 errichteten sich reiche Töddenfamilien erstmals massive Wohnhäuser aus Stein, die an niederländische Landhäuser erinnern.

  • Schon gewusst?

    Im 19. Jahrhundert errichteten sich viele Kaufleute in ihren Heimatdörfern repräsentative Altersruhesitze.

  • Schon gewusst?

    Die Tödden stammten fast ausnahmslos aus katholischen Dörfern und waren ihrem Glauben tief verbunden.

  • Schon gewusst?

    Ihre Treue zum katholischen Glauben dokumentierten die reichen Tödden auch durch das Stiften von Kunstwerken für die Kirchen ihrer Heimatdörfer.

  • Schon gewusst?

    Die Kaufleute legten Wert auf eine gute Ausbildung ihrer Söhne. Die Eltern stellten hierfür Privatlehrer an oder gründeten private Kaufmannsschulen.

    Gefördert durch:

    Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. Unter Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen.

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